Information Gastfamilien - Schutzsuchende Personen aus der Ukraine

18. Mai 2022
Kontaktstelle für Gastfamilien schutzsuchender Personen aus der Ukraine CARITAS Solothurn

Der Kanton Solothurn setzt bei der Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden aus der Ukraine primär auf die bewährten kommunalen und kantonalen Strukturen und unterstützt gleichzeitig auch die private Unterbringung. Sie ist eine wichtige Ergänzung und kann die erwähnten Strukturen entlasten. Die Unterbringung und das Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt bringen neben vielen Chancen aber auch Herausforderungen mit sich. Der Kanton will die Gastfamilien und die Schutzsuchenden bei deren Bewältigung unterstützen. Das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) hat deshalb die CARITAS Solothurn mit der Führung einer Kontaktstelle für Gastfamilien beauftragt und eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Leistungen der Kontaktstelle können auch von Gastfamilien in Anspruch genommen werden, welche bisher ohne behördliche Unterstützung entstanden sind.

Mit den erwähnten Herausforderungen werden nicht zuletzt und zunehmend auch die Sozialregionen und die Gemeinden konfrontiert, wenn sich Gastfamilien und Schutzsuchende mit Fragen und Anliegen an sie wenden. Wir informieren Sie deshalb nachfolgend gerne über das Angebot der Kontaktstelle und freuen uns, wenn deren Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

 

Aufgaben der Kontaktstelle Gastfamilien

Abklärung der Gastfamilien

Viele Privatpersonen aus dem Kanton Solothurn haben sich bei der Datenbank der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) registriert. Die Schutzsuchenden werden während dem Aufenthalt im kantonalen Durchgangszentrum über die Möglichkeit der Unterbringung in einer Gastfamilie informiert. Sobald sich ein Platzierungswunsch konkretisiert, sucht die Kontaktstelle eine geeignete Gastfamilie und überprüft vor der Unterbringung den angebotenen Wohnraum und die Gastfamilie selber (inkl. Strafregisterauszug). Bei der Zuweisung wird darauf geachtet, dass die Gastfamilie und die Schutzsuchenden möglichst gut zueinander passen. Die Regeln des Zusammenlebens werden gemeinsam besprochen und in einer Vereinbarung geregelt.

 

Dauer der Unterbringung

Die Unterbringung in einer Gastfamilie dauert 6 Monate. Eine Verlängerung ist möglich.

 

Begleitung und Unterstützung

Die Kontaktstelle berät und unterstützt die Gastfamilien und die Schutzsuchenden während der gesamten Dauer der Unterbringung. Für Fragen und Anliegen zum Zusammenleben bietet die Kontaktstelle auch telefonische Auskünfte und Unterstützung an. Die Beratung beschränkt sich auf Fragen des Zusammenlebens und der Vereinbarung. Für die Sozialhilfe und Integrationsmassnahmen sind ausschliesslich die Sozialregionen zuständig.

 

Unterstützung für bereits bestehende Gastfamilien

Viele Schutzsuchende wurden bisher auch von Verwandten, Freunden und weiteren Privatpersonen im eigenen Haushalt aufgenommen. Auch diese Gastfamilien können die Beratung und Unterstützung der Kontaktstelle der CARITAS in Anspruch nehmen.

 

Die Kontaktstelle Gastfamilien

CARITAS Solothurn

Annette Lüthi Luder

Gastfamilienprojekt

Niklaus-Konrad-Str. 18

4500 Solothurn

 

gastfamilie@caritas-solothurn.ch / https://www.caritas-solothurn.ch/

 

076 366 91 17 (Montag - Freitag 9.00-11.00)

 

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Kantons:https://ukraine.so.ch