Es findet eine eidgenössische Volksabstimmung statt. Es gelangen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung. Die Stimmberechtigten des Kantons Solothurn werden zu diesem Urnengang einberufen. Es gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
Eidgenössische Vorlagen:
Volksinitiative vom 17. September 2019 "Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)"
Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV21)
Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Das Stimmmaterial wird bis spätestens Samstag, 3. September 2022 an die Stimmberechtigten versendet.
Die Stimmabgabe kann ab Erhalt des Materials bis zum 24. September 2022 brieflich ausgeübt werden. Später eingegangene Zustellkuverts werden nicht entgegengenommen. Die Stimmzettel sind offen in das Zustellkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben.