Gemeindeversammlung


Der Vorsitz hat der Gemeindepräsident.
Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt.
  • Juni Rechnungsgemeindeversammlung
  • Dezember Budget-Gemeindeversammlung

Ort

Mehrzweckanlage - Werkraum im Untergeschoss
Dorfstrasse 7
4566 Halten

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. (Legislative)
Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch ein Gesetz, eine Verordnung, oder gemäss einem Gemeindebeschluss einem anderen Organ übertragen ist.
Sie entscheidet unter anderem über:
  • Budget und Steuerfuss
  • Jahresrechnung
  • Grössere Kredite
  • Neufassungen und Änderungen von Verordnungen

Kompetenzen

Die Gemeindeversammlung beschliesst alle Geschäfte, die die Finanzkompetenz des Gemeinderats übersteigen.
Darunter fallen Ausgaben, Nachtragskredite, Eigentumsübertragungen, Einräumung beschränkter dringlicher Rechte, Verpflichtungen oder Einnahmenreduktionen, Gründung oder Erweiterung von Anstalten und Unternehmen, Beteiligung an gemischtwirtschaftlichen oder privaten Unternehmungen und Zusammenarbeit der Gemeinde.

Voraussetzungen

An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Gemeinde Halten angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind.

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