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16.08.2022 03:20:39
Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. (Legislative) Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch ein Gesetz, eine Verordnung, oder gemäss einem Gemeindebeschluss einem anderen Organ übertragen ist. Sie entscheidet unter anderem über:
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Kompetenzen: | Die Gemeindeversammlung beschliesst alle Geschäfte, die die Finanzkompetenz des Gemeinderats übersteigen. Darunter fallen Ausgaben, Nachtragskredite, Eigentumsübertragungen, Einräumung beschränkter dringlicher Rechte, Verpflichtungen oder Einnahmenreduktionen, Gründung oder Erweiterung von Anstalten und Unternehmen, Beteiligung an gemischtwirtschaftlichen oder privaten Unternehmungen und Zusammenarbeit der Gemeinde. |
Voraussetzungen: | An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Gemeinde Halten angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind. |
Datum | Lokalität | Kontakt |
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8. Dez. 2021 20:00 - 20:45 Uhr | Mehrzweckanlage - Turnhalle | gemeinde@halten.ch |
9. Juni 2021 20:00 Uhr | Mehrzweckanlage - Turnhalle | gemeinde@halten.ch |
9. Dez. 2020 20:00 Uhr | Mehrzweckanlage - Turnhalle | gemeinde@halten.ch |
9. Sept. 2020 20:00 Uhr | Mehrzweckanlage - Turnhalle | gemeinde@halten.ch |
11. Dez. 2019 20:00 Uhr | Mehrzweckanlage - Werkraum im Untergeschoss | gemeinde@halten.ch |
12. Juni 2019 20:00 Uhr | Mehrzweckanlage - Werkraum im Untergeschoss | gemeinde@halten.ch |
12. Dez. 2018 20:00 Uhr | Mehrzweckanlage - Werkraum im Untergeschoss | gemeinde@halten.ch |
13. Juni 2018 20:00 Uhr | Mehrzweckanlage - Werkraum im Untergeschoss | gemeinde@halten.ch |