WochenaufenthaltAlle Wochenaufenthalter müssen sich gemässe § 3 des Gemeindegesetzes innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden und einen Heimatausweis hinterlegen. Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz befindet sich an dem Ort, wo Sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhalten.
Wenn Sie sich abwechslungsweise an verschiedenen Orten aufhalten, bleibt Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz dort, wo Sie Ihre stärksten wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen pflegen. Die Einwohnerdienste prüfen aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.
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