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Wochenaufenthalt

Zuständige/s/r Amt / Kommission / Zweckverband: Einwohnerdienste
Verantwortlich: Flückiger, Wilma

Alle Wochenaufenthalter müssen sich gemässe § 3 des Gemeindegesetzes innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden und einen Heimatausweis hinterlegen.

Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
  • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
  • Krankenversicherungsausweis

Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
  • Gültiger Pass
  • Gültigen Ausländerausweis
  • Krankenversicherungsausweis

Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz befindet sich an dem Ort, wo Sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhalten.

 

Wenn Sie sich abwechslungsweise an verschiedenen Orten aufhalten, bleibt Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz dort, wo Sie Ihre stärksten wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen pflegen.

Die Einwohnerdienste prüfen aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.


Publikationen

Name Datum Laden
Verwaltungsgebühren der EWG Halten 09.12.2015 (pdf, 440.0 kB)


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