Ab 1. Januar 2018 liegt die Verantwortung für den Unterhalt von Feuerungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, bei der Anlageneigentümern.
Die Unterhaltspflicht gilt als erfüllt, wenn in zweckmässigen Zeitabständen durch eine zugelassene Fachperson eine sicherheitstechnische Wartung vorgenommen wird und allenfalls festgestellte Mängel behoben sind.

Die Wartung besteht aus der Kontrolle und, wenn nötig, der Reinigung der Feuerungsanlage. Damit sollen Personensicherheit und Brandschutz garantiert werden.

Die Zeitabstände zwischen den sicherheitstechnischen Wartungen sind in Absprache mit der Fachperson anlage- und nutzugsbezogen festzulegen. Zu berücksichtigen sind namentlich Herstellerangaben, technische Spezifikationen, Brennstoff, Leistung, Nutzungsintensität, Verschmutzungsgrad und Anlagealter.

Für die Ausführung der sicherheitstechnischen Wartung von Feuerungsanlagen ist eine Zulassung der Solothurnischen Gebäudeversicherung erforderlich.
Die aktuellste Ausgabe finden Sie auf der nachfolgenden Homepage:

https://www.sgvso.ch/wp/wp-content/uploads/2019/12/Fachpersonen-Feuerungsanlagen.pdf