Abmeldung - Wegzug aus Gemeinde HaltenSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Gemäss Gemeindegesetz ist der Zu- oder Wegzug sowie jeder Umzug innerhalb der Gemeinde der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter melden oder über den Onlinedienst via eUmzug selber vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich persönlich am neuen Wohnort anmelden müssen, wenn die Zuzugsgemeinde den eUmzug nicht anbietet. Der Wegzug über eUmzug kann nur von Schweizerinnen oder Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkungen genutzt werden. Bei der Meldung über eUmzug wird der Heimatschein bei Schweizer Bürger und Bürgerinnen direkt der neuen Wohngemeinde zugestellt. Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Abmeldung mitzubringen Schweizer Staatsbürger:
Ausländische Staatsbürger:
Voraussetzungen für eUmzug
Wegzug ins Ausland: Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Sind sie im Besitz eines Führerausweises für Fahrzeuge? Strom, Gas, Wasser Preis: gratis Online-DiensteAn unserem Online-Schalter erledigen Sie die Geschäfte mit der Gemeinde dann, wann Sie Zeit dazu haben - unabhängig von Öffnungszeiten und Wochentagen.Bitte erledigen Sie Online-Dienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Unvollständig ausgefüllte Formulareinträge führen zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen. Mit der Nutzung des Onlineschalters anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen (pdf, 193.2 kB).
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