Anmeldung - Zuzug in Gemeinde Halten

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug auf der Gemeindeverwaltung persönlich anmelden oder den Zuzug über den Onlinedienst via eUmzug selber vornehmen.

Der Zuzug über eUmzug kann nur von Schweizerinnen oder Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkungen genutzt werden.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich aber noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Zuzugsgemeinde melden, um diesen anzupassen zu lassen.

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung mitzubringen:
Schweizer Bürger oder Bürgerin

  • Pass oder Identitätskarte
  • Heimatschein (bei eUmzug wird der Heimatschein direkt von der Wegzugsgemeinde zugeschickt, sofern dieser dort hinterlegt ist)
  • Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
  • Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug mit Kindern)
  • Urteil gerichtliche Trennung
  • Krankenkassennachweis (Police oder Karte) bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete(zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes)

Ausländische Staatsbürger und –bürgerinnen:

  • Pass oder Identitätskarte (bei eUmzug eine Kopie umgehend per Post der Einwohnergemeinde Halten senden)
  • Ausländerausweis persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde Halten abgeben
  • Eheschein/Familienausweis (wenn verheiratet)
  • Geburtsschein (nur bei Zuzug von Kindern
  • Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug mit Kindern)
  • Urteil gerichtliche Trennung
  • Kantonswechselformular bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen ausserhalb Kanton Solothurn.
  • Krankenkassennachweis (Police oder Karte) bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Arbeitsbewilligung (bei erstmaligem Aufenthalt in der Schweiz)
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes)

Vorsaussetzungen bei eUmzug

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C

Sind sie im Besitz eines Führerausweises für Fahrzeuge?
Denken sie daran, auch die Motorfahrzeugkontrolle des Kt. Solothurn in 4512 Bellach mfk@mfk-so.ch / Tel: 032 627 66 66 über die Adressänderung zu informieren.

Preis

gratis

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