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30.09.2023 19:14:11


Beglaubigungen

Zuständige/s/r Amt / Kommission / Zweckverband: Gemeindeschreiberei
Verantwortlich: Flückiger, Wilma

Müssen Sie Ihre Unterschrift oder eine Fotokopie eines Dokumentes amtlich beglaubigen lassen?

Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindepräsident nehmen die Beglaubigung gerne vor.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien muss das Originaldokument vorgelegt werden.

Bei Unterschriftsbeglaubigungen müssen Sie persönlich vorsprechen und die Unterschrift vor der Amtsperson leisten. (nicht vorher unterschreiben).

Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte mit.

Preis: gratis


Publikationen

Name Datum Laden
Verwaltungsgebühren der EWG Halten 09.12.2015 (pdf, 440.0 kB)


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