Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)Sie wollen sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden?
Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis). Die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Sie bestätigt, dass Ihr Heimatschein hinterlegt ist und Sie weiterhin in Ihrer Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt wird normalerweise für ein Jahr ausgestellt. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Preis: gratis Online-DiensteAn unserem Online-Schalter erledigen Sie die Geschäfte mit der Gemeinde dann, wann Sie Zeit dazu haben - unabhängig von Öffnungszeiten und Wochentagen.Bitte erledigen Sie Online-Dienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Unvollständig ausgefüllte Formulareinträge führen zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen. Mit der Nutzung des Onlineschalters anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen (pdf, 193.2 kB).
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