Inventuraufnahme bei Todesfall

Inventuraufnahme bei Todesfall
Im Kanton Solothurn muss von Gesetzes wegen nach jedem Todesfall ein Inventar über Aktiven und Passiven aufgenommen werden. Das Erbschaftsamt in Solothurn lädt, gestützt darauf, zu einer Erbenverhandlung ein und informiert alle Berechtigten neutral und kompetent über ihre Ansprüche.
Für die Aufnahme des Inventars ist der kommunale Inventurbeamte zuständig.

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