Anlassbewilligung
Zuständige/s/r Amt / Kommission / Zweckverband: Gemeindeschreiberei Planen Sie eine Veranstaltung? Für alle Anlässe und Veranstaltungen welche mit einer gastgewerblichen Tätigkeit (Verkauf von Speisen und Getränken) verbunden sind, muss laut Wirtschafts- und Arbeitsgesetzt (WAG) eine Anlassbewilligung eingeholt werden. Ab 1. Januar 2016 sind laut neuem Wirtschafts- und Arbeitsgesetzt (WAG) die Gemeinden neu zuständig für:
1) Sind mehrere Bewilligungen notwendig, koordiniert die Gemeinde das Verfahren und Laut WAG§ 11 Abs. 3 Die neue Aufgabe der Gemeinde mit den entsprechenden Gebühren ist im Reglement über die Verwaltungsgebühren der Einwohnergemeinde vom 9.12.2015 geregelt.
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