Wo muss ich mein neugeborenes Kind anmelden?
Das zuständige Zivilstandesamt des jeweiligen Geburtsortes informiert die Einwohnerdienste über die Geburt.
Sie als Eltern, erhalten ca. 3 Wochen nach der Geburt ein Schreiben der Einwohnerdienste in dem Sie uns über verschiedene Angaben Ihres Neugeborenen informieren (Konfession und Krankenkasse).

Sie wollen eine Identitätskarte für Ihr Neugeborenes beantragen?
Bitte bringen Sie dazu den Geburtsschein Ihres Neugeborenen sowie ein den Vorschriften entsprechendes Passfoto mit. (Vorschriften für die Passfotos finden Sie unter der Rubrik "Identitätskarte").
 
Sie wollen den Ausländerausweis für Ihr Neugeborenes beantragen?

Dies geschieht automatisch sobald die Einwohnerdienste die Meldung des Zivilstandesamt erhalten haben. Sie werden von den Einwohnerdiensten schriftlich informiert, sobald der Ausländerausweis ausgestellt wurde. Ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten werden vom kantonalen Amt für Migration und Schweizer Ausweise schriftlich zur Erfassung der biometrischen Daten aufgefordert. Anschliessend wird der Ausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.

Sie wünschen Elternbriefe der Pro Juventute?
Die Gemeinde Halten übernimmt beim erstgeborenen Kind die Kosten für die Elternbriefe der Pro Juventute vom 1. – 3. Lebensjahr.
Bei Interesse melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.

Für das Ausstellen von Geburtsmitteilungen, Familienausweisen sowie diversen anderen Zivilstandsdokumenten sind die regionalen Zivilstandesämter zuständig.


Zivilstandsamt Solothurn
Patriotenweg 9
4500 Solothurn
Postfach 157
Telefon: 032 627 23 81
Telefax: 032 621 52 50
E-Mail: za.so@vd.so.ch

Zugehörige Objekte