Einbürgerungsverfahren

Sie sind Schweizer Bürger/in und möchten das Bürgerrecht von Halten erhalten?
Oder Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Wenden Sie sich in diesem Fall an folgende Adresse:
Amt für Zivilstand und Bürgerrecht

Amthaus 2
Postfach 157
4502 Solothurn

Telefon 032 627 24 97
Fax 032 627 27 18
buergerrecht@vd.so.ch

Das Schweizer Bürgerrecht kann im ordentlichen Verfahren erworben werden.
Zuvor sind jedoch diverse Kriterien zu erfüllen. Sobald Sie diesen Anforderungen gerecht werden, wenden Sie sich an den Bürgerschreiber der Bürgergemeinde:

Frau Daniela Dahinden
Längmattweg 3
4563 Gerlafingen
Natel      076 541 08 83
Mail        daniela_dahinden@bluewin.ch

Erleichterte Einbürgerung
Neben der ordentlichen gibt es noch die erleichterte Einbürgerung. Davon profitieren insbesondere die ausländischen Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern (Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz und nach dreijähriger Ehedauer) sowie Kinder von Schweizerinnen und Schweizern, die das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen.

Zugehörige Objekte