http://www.halten.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=31177
21.05.2022 07:58:32
Meldepflicht
Die Hundesteuer unterliegt der staatlichen Kontrolle.
Wer im Besitz eines Hundes ist, der am 1. April älter als 3 Monate ist, hat die Steuer zu bezahlen.
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder lesbar tätowiert gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus registriert sein.
Die Weitergabe, der Tod des Hundes oder neu erworbene Hunde sind der Gemeindeverwaltung gemeinde@halten.ch sofort zu melden.
Die An- und Abmeldung kann auch über das Formular An-/Abmeldung Hund im Online-Schalter erfolgen.
Zur Führung des Hunde-Gemeinderegisters werden folgende Angaben benötigt:
Abschaffung der Hundemarke ab 2017
Im Kanton Solothurn wird die Hundemarke per 1.Januar 2017 abgeschafft. Die Gebühr der Hundesteuer wird ab diesem Zeitpunkt in der Gemeinde Halten mit Rechnungsstellung eingezogen. Der Gang zur Verwaltung entfällt somit.
Was kostet die Hundesteuer?
In Halten kostet die Steuer Fr. 120.-- pro Kalenderjahr.
Davon gehen Fr. 40.00 an den Kanton Solothurn und Fr. 80.00 an die Gemeinde Halten.
Die Hundesteuer ist jeweils bis spätestens am 30. April zu begleichen.
Nach dem 30. April wird eine zusätzliche Mahngebühr für nicht bezahlte Hundesteuern von Fr. 50 je Mahnung erhoben.
Von der Hundesteuer sind folgende Hunde befreit:
Strafbestimmungen
Wenn die Hundesteuer trotz Mahnungen nicht bezahlt wird, wird der Kantonspolizei Strafanzeige erstattet.
Wir möchten Sie ausserdem darauf aufmerksam machen, dass laut Tierseuchenverordnung, Artikel 16, der Hunde-halter / die Hundehalterin (das bedeutet die Person, bei der sich ein Hund aufhält) in der Hundedatenbank Amicus erfasst sein muss.
Neue Hundedatenbank AMICUS
Der Hundehalter-halterin muss ab 1. Januar 2016 in der Hundedatebank AMICUS registriert sein. Die Daten dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuer.
Der Hundehalter muss also besorgt sein, dass die Daten auf der Datenbank korrekt sind.
Um auf die Webseite der Datenbank AMICUS zu gelangen, braucht man die eigenen Personen ID.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an:
oder
Bewilligungspflichtige Hunde
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro
Adressen und Links:
Kanton Solothurn: Alles was Sie über Hunde wissen müssen
http://www.so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-landwirtschaft/veterinaerdienst/hunde/
Bundesamt für Veterinärwesen: Tierschutz/Tiergesundheit/Ein- und Ausfuhr http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/index.html?lang=de
Name | Laden |
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Hundekontrolle - An- / Abmeldung | ![]() |
Name | Datum | Laden |
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Verwaltungsgebühren der EWG Halten | 09.12.2015 | ![]() |
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