Die Jagdaufsicht sorgt dafür, dass:
a) die Jagd nach den gesetzlichen Vorschriften von Bund und Kanton sowie 
     nach den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit ausgeübt wird.
b) dem Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel nach den Vorschriften von Bund und
     Kanton Nachachtung verschafft wird.

Siehe auch Verordnung über die Pflichten der Jagdaufseher

Fragen oder Meldungen zur Jagdaufsicht gehen neu über die Kantonspolizei
Tel: 117