Grabarbeiten im öffentlichen Grund (Gemeindestrassen) sind bewilligungspflichtig. Das Strassenaufbruchgesuch ist spätestens 14 Tage vor Baubeginn bei der Baukommission Halten einzureichen, ausser bei Leitungsbruch bis 5 Tage nach Ereignis. Die Grabarbeiten dürfen erst nach Vorliegen der Bewilligung begonnen werden.

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